Vollständige Unterfütterung einer schleimhautgetragenen Deckprothese im Oberkiefer mit funktioneller Randgestaltung - indirekt
Festzuschuss
6.71 Unterfütterung bei Totalprothese oder schleimhautgetragener Deckprothese
Honorar
100e OK Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung
Laborleistung
001 0 Modell (2 x)
011 2 Fixator
entweder
809 0 Vollständige Unterfütterung
oder
810 0 Prothesenbasis erneuern
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung sind die BEL-Nr. 382 2 (Verarbeitung von Sonderkunststoff) und die BEL-Nr. 382 1 (Verarbeitung von Weichkunstoff) zusätzlich abrechenbar. Dazu ist unbedingt ein Auftrag des Zahnarztes für den Zahntechniker erforderlich. Ohne Auftrag mit entsprechender zahnmedizinische Indikation darf das Labor diese Leistungen nicht erbringen.
Die anfallenden Materialkosten für Sonder- und/oder Weichkunststoffe sind gemäß Einleitende Bestimmungen zum BEL II 2014 § 2 Absatz 4 abrechnungsfähig.