Erneuerung der Kompositverblendung an einer Rückenschutzplatte (ohne Abformung)
Festzuschuss
6.31 Maßnahmen ohne Befundveränderung im gegossenen Metallbereich
Honorar
100a Wiederherstellung ohne Abformung
oder GOZ Ziffer (anstatt Bema)
2310 Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz
Laborleistung
001 0 Modell
155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel
164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit
801 0 GE Instandsetzung
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Wiederherstellung einer Verblendung einer Rückenschutzplatte ohne Abformung ist sicherlich ein sehr seltener Ausnahmefall, da diese kaum ohne Abdruck erfolgen kann. Die Bema-Nr. 100a ist beim Festzuschuss nach Befund-Nr. 6.31 auch nicht gelistet (siehe Festzuschuss-Richtlinie Teil B.). Diese Wiederherstellung ist als gleichartig einzustufen.
Die Verblendgrenzen der Zahnersatz-Richtlinie gelten nicht für Rückenschutzplatten.