Wiederbefestigung von zwei Ersatzzähnen, Erneuerung eines gegossenen zweiarmigen Halteelementes und vollständige Unterfütterung (mit Abformung)
Festzuschuss
6.31 Maßnahmen ohne Befundveränderung im gegossenen Metallbereich
6.62 Unterfütterung eines Teil-Zahnersatzes
Honorar
100d Unterfütterung
Laborleistung
001 0 Modell(e)
011 2 ggf. Fixator
012 0 Mittelwertartikulator
203 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung
212 0 Zuschlag einzelne Klammer
801 0 GE Instandsetzung
802 3 LE Einarbeiten Zahn (2 x)
802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
802 7 ggf. LE Kunststoffsattel
807 0 ggf. Metallverbindung (für die Klammer)
809 0 Vollständige Unterfütterung
ggf. Kosten für Lotmaterial zu 75 %
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nrn. 6.31 und 6.62 sind für Wiederherstellungen im selben Kiefer kombinierbar.
Ggf. kann für die Unterfütterung ein weiteres Modell nach BEL-Nr. 001 0 und auch das Einstellen in einen Fixator nach BEL-Nr. 011 2 anfallen.
Bei einzeitiger Durchführung (eine Sitzung) kann als zahnärztliches Honorar nur eine Leistung nach Bema-Nr. 100 berechnet werden.
Bei zweizeitiger Durchführung (zwei Sitzungen) kann als zahnärztliches Honorar die Bema-Nr. 100 je Sitzung berechnet werden. Im Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplans ist das jeweilige Leistungsdatum anzugeben.