Wiederbefestigen eines Ersatzzahnes (ohne Abformung) und indirekte vollständige Unterfütterung einer Oberkiefer-Totalprothese
Festzuschuss
6.11 Maßnahmen ohne Abformung und mit zahntechnischer Leistung
6.72 Unterfütterung bei totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese
Honorar
100d Unterfütterung
Laborleistung
001 0 Modell(e)
011 2 ggf. Fixator
801 0 GE Instandsetzung
802 3 LE Einarbeiten Zahn
809 0 Vollständige Unterfütterung
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Ggf. kann für die Unterfütterung ein weiteres Modell nach BEL-Nr. 001 0 und auch das Einstellen in einen Fixator nach BEL-Nr. 011 2 anfallen.
Bei einzeitiger Durchführung (eine Sitzung) kann als zahnärztliches Honorar nur eine Leistung nach Bema-Nr. 100 berechnet werden.