Protokollnotiz:
Anbieter von Diensten, die für die Erbringung von Telekonsilien vor dem 01.04.2020 genutzt wurden, können den Vereinbarungspartnern bis zum 31.12.2020 Änderungen vorschlagen. Falls sich daraus Erkenntnisse ergeben, die eine Anpassung der Regelungen in § 2 erforderlich machen, werden die Vereinbarungspartner bis spätestens zum 30.06.2021 eine aktualisierte Fassung beschließen.