6. Verfahren bei Nutzung mobiler Kartenterminals
Bei der Nutzung von mobilen Kartenterminals (z. B. bei zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen) werden die Versichertendaten von der eGK eingelesen und später in das PVS des Zahnarztes übertragen. 1.3 findet keine Anwendung. Die mobilen Kartenterminals haben den geltenden Vorgaben der gematik zu entsprechen.
Für mobile Kartenterminals, die durch die gematik mit der Ausprägung "VSDM" zugelassen wurden und die Ausdrucke erzeugen, können die Angaben im Personalienfeld unverändert weiterverarbeitet werden.