2701
Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlußplatte, Pelotte oder dergleichen – im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen –
200 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Für die Herstellung und das Eingliedern einer Wundverbandsplatte mit großem Aufwand ist die GOÄ-Nr. 2701 abrechenbar.
Beispiele: Wundverbandsplatte in Verbindung mit- Mundbodenvertiefungen,
- Lappen-OP mit Verschiebeplastiken,
- Kieferplastiken,
- oder Ähnlichem
- Das Umarbeiten einer Prothese zur Wundverbandsplatte mit relativ großem Aufwand (siehe vorgenannte Beispiele) ist ebenfalls mit der GOÄ-Nr. 2701 abrechenbar.
- Die Herstellung und das Eingliedern einer Wundverbandsplatte nach GOÄ-Nr. 2701 in Verbindung mit operativen Eingriffen ohne Vorliegen von Kieferbruch oder Unfallgeschehen werden über den Bema-Teil 1 (KCH) abgerechnet. Für diese Wundverbandsplatte ist keine Anzeige an die Krankenkasse zu schicken; die Abrechnung der Bema-Nr. 2 ist somit nicht möglich.
- Die Herstellung und das Eingliedern einer Wundverbandsplatte nach GOÄ-Nr. 2701, die durch Kieferbruch oder Unfallgeschehen erforderlich wurde, werden über den Bema-Teil 2 (KIBR) abgerechnet. Für diese Wundverbandsplatten ist eine Anzeige an die Krankenkasse zu schicken; die Abrechnung der Bema-Nr. 2 ist somit möglich.