126d
Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments
6 Pkte.
Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
Die Leistung beinhaltet das Abnehmen, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren.
KZVB-Hinweis:
- Für die Abnahme eines Bandes zur Wiederherstellung ist die Bema-Nr. 126d nicht abrechenbar.