I. Grundsätzliches:
- Die Bewertung und Zuordnung zu den Gruppen des kieferorthopädischen Indikationssystems (KIG) erfolgt unmittelbar vor Behandlungsbeginn.
- Es wird immer die größte klinische Einzelzahnabweichung gemessen; d. h., die Kieferrelation ist nicht systemrelevant.
- Alle Messstrecken müssen in einer Ebene liegen; d. h., sie dürfen nicht dreidimensional verlaufen.
- Alle Angaben erfolgen in mm.
K Transversale Abweichung – beid- bzw. einseitiger Kreuzbiss
- Es erfolgt keine Differenzierung zwischen dentalen und skelettalen Abweichungen.
Eine Zuordnung zur Gruppe K ist nur möglich, wenn am seitlichen Kreuzbiss auch permanente Seitenzähne beteiligt sind.
Eine Kreuzbisstendenz mit Höcker-Höckerverzahnung permanenter Seitenzähne (Kopfbiss) wird der Gruppe K, Grad 2 zugeordnet.