Onlineeinreichung der ZE-Abrechnung
Die monatliche ZE-Abrechnung ist online und damit papierlos einzureichen.
Ausgenommen hiervon bleibt die zahnärztliche Versorgung von Sonstigen Kostenträgern wie Bundeswehr, Sozialhilfeträger und Polizei, die nicht am Datenträgeraustausch mit den Krankenkassen teilnehmen.
Deshalb ist für diesen Personenkreis auch bei Onlineübermittlung weiterhin der Heil- und Kostenplan (Original) sowie die Laborbelege (Kopie) in Papierform einzureichen.
Eine Einreichung der o. g. Unterlagen für Bundespolizei und Bayerischer Polizei ist nicht erforderlich.
Diese Unterlagen bitten wir an die
KZVB
Geschäftsbereich Abrechnung und Honorarverteilung
Fallstraße 34
81369 München
zu senden.