155 0 | Konditionierung je Zahn/Flügel |
Kurztext | Konditionierung je Zahn/Flügel |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Konditionierung einer Metallfläche zur Aufnahme einer vestibulären Verblendung mit Komposit oder zur Vorbereitung einer adhäsiven Befestigung |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 155 0 ist je Flügel für Adhäsivbrücke (L-Nr. 102 3) und bei Verblendungen je Krone, Brückenglied oder Rückenschutzplatte nach L-Nr. 164 0 abrechenbar. Bei der L-Nr. 404 0 - semipermanente Schiene - ist die L-Nr. 155 0 je Zahn abrechenbar. |