47b
Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes
(Hem)
72 Pkte.
72 Pkte.
Eine Leistung nach Nr. 47b ist nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder zum Erhalt einer bestehenden prothetischen Versorgung abrechnungsfähig.
KZVB-Hinweise:
- Die Prämolarisierung ist keine vertragszahnärztliche Leistung.
- Eine Hemisektion außerhalb des Mundes ist keine vertragszahnärztliche Leistung.
- Die Hemisektion stellt nur bei günstiger Prognose eine vertragszahnärztliche Leistung dar (nur bei Zähnen, die hinsichtlich der Überkronung der verbleibenden Wurzel im Rahmen der Richtlinien geeignet sind).