301 8 | Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer bei Implantatversorgung |
Kurztext | Aufstellung Grundeinheit, bei Implantatv. |
Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 301 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar. Die L-Nr. 301 8 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachs-, Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar. |