383 0 | Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff oder Komposit |
Kurztext | Zahn zahnfarben hergestellt |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Herstellen eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff oder Komposit |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 383 0 ist nur abrechnungsfähig, wenn aus anatomischen Gründen kein Konfektionszahn verwendbar ist. Neben der L-Nr. 383 0 sind für denselben Zahn die L-Nrn. 302 0, 302 8, 303 0, 341 0 und 362 0 und 362 8 nicht abrechenbar. |