2702
Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer
34 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Für eine Nachbehandlung, die keine Änderung an der Kieferbruchschiene erfordert, ist die Bema-Nr. 38 unter Beachtung deren Leistungsbeschreibung abrechenbar.