807 0 | Metallverbindung bei Instandsetzung / Erweiterung |
Kurztext | Metallverbindung bei Instandsetzung / Erweiterung |
Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 807 0 ist nicht zusätzlich zu den L-Nrn. 803 0, 804 0 und 806 0 abrechenbar. Die für die L-Nr. 807 0 anfallenden Kosten für Lotmaterial können nach § 2 Punkt 4 der Einleitenden Bestimmungen zu 75 % abgerechnet werden. |