103 1 | Weitere Maßnahme bei Krone/Brückenglied: Vorbereiten einer Krone/eines Brückengliedes zur Aufnahme einer Halte- und/oder Stützvorrichtung |
Kurztext | Vorbereiten Krone |
Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 103 1 ist für das Vorbereiten einer neu zu fertigenden Krone oder eines Brückengliedes für eine Halte- und/oder Stützvorrichtung abrechenbar. Die L-Nr. 103 1 ist nur einmal je Krone oder Brückenglied abrechenbar. Neben der L-Nr. 103 1 ist die L-Nr. 103 2 für dieselbe Krone oder dasselbe Brückenglied nicht abrechenbar. |