2253
Knochenspanentnahme
72 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2253 ist nur im Rahmen der Defektchirurgie als vertragszahnärztliche Leistung abrechenbar. Beispielsweise nach Unfällen, Tumorentfernung, umfangreicher Alveolarkammatrophie vor Totalprothetik, nach Zystenoperationen oder im Rahmen von Missbildungen.
- In Verbindung mit Impantologie oder Parodontologie sind die Leistungen nicht als Vertragsleistung abrechenbar.
- Für diese Position wird eine leistungsbezogene Angabe (Zahn/Gebiet) bei der Abrechnung empfohlen.