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Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
(X1)
10 Pkte.
10 Pkte.
Als einwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
- alle Frontzähne
- im Oberkiefer Zahn 5
- im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5
bei den Milchzähnen:
- alle Frontzähne
KZVB-Hinweis:
- Neben der GOÄ-Nr. 2650 sind die Bema-Nrn. 43/44/45/47a am selben Zahn nicht abrechenbar. Aus der Leistungsbeschreibung der GOÄ-Nr. 2650 geht eindeutig hervor, dass es sich hierbei um die Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen durch umfangreiche Osteotomie handelt.