1485
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
103 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Die GOÄ-Nr. 1485 ist als vertragszahnärztliche Leistung nur für die operative Eröffnung und Ausräumung der Kieferhöhle abrechenbar.