1467
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus – einschließlich Fensterung
46 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Der Wundverschluss nach Eröffnung der Kieferhöhle ist in der Regel nicht gesondert nach der Bema-Nr. 51a/b im selben OP-Gebiet abrechnungsfähig.
- Die GOÄ-Nr. 1467 ist nicht neben der GOÄ-Nr. 1486 abrechnungsfähig, da die Kieferhöhleneröffnung integraler Bestandteil der Hauptleistung ist.