BKK Landesverband Bayern - Vereinbarung zur Förderung der Qualität in der kieferorthopädischen Versorgung § 73 C SGB V
1. Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung
Der KFO Qualitätsvertrag wurde durch den BKK Landesverband Bayern zum 31.12.2016 gekündigt und daher gelten die vereinbarten Pauschalen nur noch für die laufenden Fälle.