864 0 | KFO-Basis erneuern |
Kurztext | KFO-Basis erneuern |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Die L-Nr. 864 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der herausgelösten Halte-, Dehn- und Regulierungselemente. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 864 0 ist je KFO-Basis einmal abrechenbar. Die L-Nr. 864 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 861 0, 862 0 und 863 0. Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar. |