98h
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich
- nicht bei Interimsprothesen -
29 Pkte.
h/1 bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung
50 Pkte.
h/2 bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen
- Eine Leistung nach der Nr. 98h ist eine ergänzende Position zur Leistung nach Nr. 96 und ist deshalb nur im Zusammenhang mit dieser Nummer abrechnungsfähig.
- Eine Leistung nach der Nr. 98h kann je Kiefer nur einmal abgerechnet werden.
Aus Leistungsbeschreibung der Bema-Nr. 100
- Leistungen nach Nr. 98f oder h sind neben der Nr. 100 abrechnungsfähig, wenn eine Prothese um eine entsprechende Halte- oder Stützvorrichtung erweitert wird oder beim Ersatz einer Halte- oder Stützvorrichtung eine Neuplanung erforderlich ist. Das Wiederbefestigen einer Halte- oder Stützvorrichtung kann nicht nach Nr. 98f oder h abgerechnet werden.
KZVB-Hinweise:
- Die Bema-Nr. 98h kann nur für Klammerkonstruktionen angesetzt werden, die die Prothese mindestens auf einem Zahn abstützen und diesen Zahn zusätzlich an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten umfassen.
- Für eine alleinige fortlaufende Klammer kann die Bema-Nr. 98h nicht abgerechnet werden. Nur wenn sie in Verbindung mit einer Abstützung und einem weiteren Klammerarm (Gegenlager) gearbeitet ist, ist für diese Konstruktion Bema-Nr. 98h abrechenbar.
- Muss bei komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen wegen besonderer klinischer Gegebenheiten ein Klammerarm, z. B. der bukkale Teil gebogen hergestellt werden, so ist nach Bema-Nr. 98h abzurechnen.
- Die Bonwillklammer (BEL-Nr. 205 0) ist den komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen zuzuordnen. Bei Verwendung einer Bonwillklammer, z. B. bei der Erweiterung einer Prothese, ist die Bema-Nr. 98h/1 abzurechnen, wenngleich die Klammer zwei Zähne umfasst.
- Für das Abtrennen einer Klammer, das Polieren der Schnittfläche und das Anpassen des Kunststoffanteils ist die Bema-Nr. 106 abrechenbar.
- Nur nachstehend aufgeführte BEL-Nrn. lösen den Ansatz der Bema-Nr. 98h aus:
BEL-Nr. | Bezeichnung |
202 5 | Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente - Kralle |
204 1 | Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung, mit Auflage |
205 0 | Bonwillklammer |