208 1 | Rückenschutzplatte |
Kurztext | Rückenschutzplatte |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Gegossene Rückenschutzplatte für Verblendung, auch mit Kaufläche |
|
Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 208 1 ist bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen, einzeln stehenden Zähnen oder über einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers abrechenbar. Neben der L-Nr. 208 1 sind die L-Nrn. 302 0, 303 0 und 362 0 nicht abrechenbar. |