102 8 | Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung |
Kurztext | Krone für vestib. Verbl. bei Implantatversorgung |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Gegossene, unter Verwendung eines Mittelwertartikulators gestaltete Krone aus Metall für vestibuläre Verblendung mit Kunststoff, Komposit oder Keramik Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten ggf. Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren, Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren Vorlötung, unterschiedliche Metalle Lötung, einfach Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung Lötmodell |
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Erläuterungen zur Abrechnung Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke) Für die vestibuläre Verblendung einer Krone nach L-Nr. 102 8 sind die L-Nrn. 160 0, 162 8 oder 164 0 abrechenbar. |