002 1 | Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Doublieren eines Modelles |
Kurztext | Doublieren eines Modelles |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Doublieren, je Modell für Bissführungsplatte, Kralle, Kappe, eine abnehmbare Schiene über mehr als drei Zähne, Set-up-Modell, Crozat-Modell. Auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse. Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar. Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr. 002 1 "Doublieren" bis auf die in der Erläuterung zum Leistungsinhalt aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar. |