63
Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung
(Fl)
80 Pkte.
80 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Wird einem Zahn nach operativem Freilegen zur kieferorthopädischen Einstellung ein Bracket oder ein Attachment aufgeklebt, ist dafür die Bema-Nr. 126a abrechenbar.
- Neben der Bema-Nr. 63 sind die GOÄ-Nrn. 2381 bzw. 2382 zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse nicht berechenbar.
- Die Bema-Nr. 63 ist je Zahn nur einmal abrechenbar.