2696
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
56 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2696 ist grundsätzlich über Kieferbruch abrechenbar.
- Bei anderen Indikationen (z. B. präprothetische Maßnahmen) ist diese Nummer über den Bema-Teil 1 (KCH) abrechenbar.
- Für diese Position wird eine leistungsbezogene Angabe (Zahn/Gebiet) bei der Abrechnung empfohlen.