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Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung
(X3)
40 Pkte.
40 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Eine ausführliche Dokumentation in der Karteikarte ist notwendig.
- Neben der GOÄ-Nr. 2650 ist die Bema-Nr. 43/44/45/47a am selben Zahn nicht abrechenbar. Aus der Leistungsbeschreibung der GOÄ-Nr. 2650 geht eindeutig hervor, dass es sich hierbei um die Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen durch umfangreiche Osteotomie handelt.