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Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
(X2)
15 Pkte.
15 Pkte.
Als mehrwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
- alle Molaren
- im Oberkiefer Zahn 4
bei den Milchzähnen:
- alle Milchmolaren
KZVB-Hinweis:
- Neben der GOÄ-Nr. 2650 ist die Bema-Nr. 43/44/45/47a am selben Zahn nicht abrechenbar. Aus der Leistungsbeschreibung der GOÄ-Nr. 2650 geht eindeutig hervor, dass es sich hierbei um die Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen durch umfangreiche Osteotomie handelt.